Im Dialog
Welche Fragen treiben PsychotherapeutInnen gerade um? Was müssen sie wissen, wenn sie in den Beruf starten – oder in Zeiten des beruflichen Umbruchs? Unsere bvvp-Blogautoren schreiben über alle brisanten Themen – und sind dabei mit Ihnen im Dialog. Einfach im Mitgliederbereich anmelden und mitdiskutieren!
PiA, was willst du denn?
- 26. März 2019
- Ausbildungsreform
- Berufspolitik
- PIA
- PIA-Politik
- Referentenentwurf
- Schwierige Situationen
- Vergütung
Ich kämpfe seit meinem Psychologiestudium in der Berufspolitik für die Reform der Ausbildung für psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen. Denn im Moment ist es noch so, dass diesen Beruf nur machen kann, wer das auch wirklich und bis über die eigene Belastungsgrenze hinaus möchte.
PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) haben ein abgeschlossenes Studium und werden als AkademikeIinnen in Deutschland in einer „postgradualen Ausbildung“ ausgebeutet. Wir fallen in alle erdenklichen Gesetzeslücken, haben keinen sozialrechtlichen Status und keinen Anspruch auf Bezahlung, Urlaub, Mutterschutz, eine normale Krankenversicherung etc. Zusätzlich müssen wir unsere Ausbildung selbst bezahlen (zwischen 15.000,- und 80.000,- € Ausbildungskosten), das Geld dafür müssen wir privat aufbringen, entweder durch Eigenkapital (wer hat das schon nach einem Studium und zu Beginn der eigenen beruflichen Laufbahn?), durch einen Kredit (verschuldet in den Beruf starten), durch wohlhabende(re) Angehörige oder durch zusätzliche Nebenjobs, was die Ausbildungsdauer zusätzlich verlängert und eine enorme Belastung bedeutet.
Jens Spahn ist der dritte Gesundheitsminister, der uns eine Reform verspricht und an dieser Reform bastelt. Tatsächlich gibt es jetzt, nach über 15 Jahren Protest, einen Kabinettsentwurf. So weit waren wir noch nie. So nah war das Ende der Misere noch nie. Oder?
Der Kabinettsentwurf enthält viele Punkte, die der Berufsstand sich gewünscht hat und die ich als sinnvoll erachte: Ein Approbationsstudium, zugeschnitten auf die spätere Tätigkeit (ich habe mich durch mein Psychologiestudium allenfalls auf die Diagnostik vorbereitet gefühlt!), das den AbsolventInnen einen sozialrechtlichen Status verleiht und die rechtlich abgesicherte Möglichkeit, PatientInnen zu behandeln, ohne dabei Gefahr zu laufen, nur halblegal zu arbeiten; eine Regelung, die die stationäre Weiterbildung nach dem Studium so ausgestaltet, dass wir einen echten Arbeitsvertrag bekommen und sogar Geld verdienen.
Die Ausbildungsinstitute, die uns die Organisation vereinfachen und die Ausbildung aus einer Hand anbieten, werden als Weiterbildungsinstitute weiter bestehen. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Facharztweiterbildung für PsychosomatikerInnen und PsychiaterInnen in Deutschland, die sich alles selbst zusammensuchen müssen und keine Bezugskohorte haben, in der sie sich entwickeln und heimisch fühlen können.
Es gibt jetzt – im Unterschied zum Referentenentwurf vom Jahresanfang – sogar die Möglichkeit für diejenigen, die schon ein Psychologie- oder (Sozial-)Pädagogik-Studium begonnen haben und TherapeutInnen werden wollen, in den neuen Studiengang zu wechseln.
Und trotz all dieser positiven Aspekte gibt es da auch noch ein dickes Problem. Die jetzigen PiA, die, die seit Jahren protestieren, auf die Straße gehen, Gespräche mit PolitikerInnen führen, Unterschriften sammeln, Petitionen einreichen, sie werden nichts davon haben. Wir dürfen unsere Ausbildung nach den bisherigen Regelungen beenden (innerhalb von 12 Jahren, was für die analytische Ausbildung zu kurz ist) und unseren Titel behalten.
Spahn sagte Anfang März während einer Podiumsdiskussion in Dresden dazu:
„Am Ende muss es halt bezahlt werden. Und deswegen nehme ich das gerne noch mal mit, aber ich sage jetzt nichts zu; was nützt es euch denn, wenn ich euch jetzt für den Applaus zusage ‚Jo, ihr habt recht, die PiA finanzieren wir auch‘ und wenn ich dann in Berlin bin erinnere ich mich nicht mehr daran. (…) Dann bin ich lieber ehrlich und sage: In dem Finanzrahmen, den wir jetzt gerade haben für die PT-Ausbildung, und der ist schon ein dreistelliger Millionenbetrag durch die Neuerung, ist das im Moment nicht drin.“
Das bedeutet zwölf weitere Jahre, Tausende PiA, die das Pech haben, zu früh dran zu sein und deswegen diesen Missstand weiter ertragen zu müssen. So wird man früh als angehende PsychotherapeutIn daran gewöhnt, dass man der Politik und den Kassen immer zu teuer ist, dass unsere Arbeit nicht in Relation gesetzt wird zu dem gesamtgesellschaftlich-volkswirtschaftlichen Nutzen, den wir erbringen.
FunktionärInnen der Berufsverbände sagen hinter verschlossenen Türen, dass es halt keine andere Möglichkeit mehr gebe, dass man sich damit jetzt abfinden müsse, und dass wir die große Reform nicht dadurch in Gefahr bringen dürften, dass wir jetzt noch eine „kleine Lösung“ für uns einforderten, oder sie stellen gleich infrage, dass die Probleme der PiA lösbar seien.
Liebe FunktionärInnen, liebe PolitikerInnen, wir fordern seit über 15 Jahren Änderungen für uns – und wir werden jetzt nicht aufgeben. PiA sind darauf trainiert, sich durchzubeißen.
Deswegen fordern wir:
- Maßnahmen zur sofortigen Verbesserung der
jetzigen Psychotherapeutenausbildung:
- Festlegung des arbeits- und sozialrechtlichen Status von PiA für alle Ausbildungsabschnitte, inklusive einer rechtssicheren Berufsbezeichnung.
- Angemessene Bezahlung der PiA, orientiert an ihrer akademischen Qualifikation über alle Ausbildungsabschnitte, auch vor dem Hintergrund eigenständig erbrachter Versorgungsleistungen von PiA.
- Garantie eines Schutzstatus für PiA, die sich aktuell in Ausbildungsstätten befinden und ihre Ausbildung abschließen können müssen, auch wenn die jetzigen Ausbildungsinstitute aus ökonomischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen eine vorzeitige Abkehr von der aktuellen Ausbildung nach dem PsychThG von 1998 beabsichtigen.
- Für die Phase des Übergangs von alter PsychotherapeutIinnenausbildung (PsychTh-AprV 1998) zu reformierter Aus- und Weiterbildung (neues PsychThG) müssen Regelungen gesetzlich verankert werden, wenn PiA und PiW im Rahmen der Übergangsphase gleichzeitig, beispielsweise in der stationären Versorgung tätig werden. Diese Regelungen müssen sowohl die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung, die Vergütung der PiA bzw. PiW als auch die Kriterien der Mitgliedschaft in den PsychotherapeutInnenkammern beinhalten.
- Angelehnt an die Ausbildung der Heilmittelerbringer muss eine Schulgeldfreiheit eingeführt und die Inanspruchnahme weiterer staatlicher Förderungen ermöglicht werden.
- Angemessene Übergangszeiten zwischen der jetzigen Aus- und der zukünftigen Weiterbildung: 12 Jahre sind hier aus einer Vielzahl von Gründen einfach zu kurz. Man bedenke, um nur einige Punkte zu nennen: Familienplanung, die Pflege Angehöriger, die Erstellung einer Dissertation, die analytische Ausbildung, die länger dauert.
Diese Forderungen werden wir in Gesprächen in allen Gremien und mit PolitikerInnen vertreten und mit unserem Protest auf die Straße tragen.
Ausführlichere Stellungnahmen der PiA (von der Bundeskonferenz PiA, dem PiA-Politik-Treffen, diversen PiA-Protest-Gruppierungen) finden sich auf https://piapolitik.de/treffen/ausbildungsreform/.
Die Forderungen des bvvp, die unter Mitarbeit des Jungen Forums entwickelt wurden, finden sich hier: https://hessen.mein-bvvp.de/aktuell/
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